Vorgaben für Kurzartikel finden Sie im Dokument Richtlinien für Manuskripte der Studentischen Arbeiten (s. Download-Bereich).
Die Textlänge sollte 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Bei der Zählung der Zeichen wird die Literaturliste nicht mitgezählt.
Aufgrund der hohen Zahl eingereichter studentischer Arbeiten und der damit verbundenen redaktionellen Ressourcenbelastung gelten ab sofort folgende Regelungen:
Studentische Arbeiten (z. B. Bachelor-, Master- oder Projektarbeiten) werden nur dann in das Begutachtungsverfahren aufgenommen, wenn eine fachliche Freigabe durch die betreuende Professorin / den betreuenden Professor bzw. die wissenschaftliche Betreuerin / den wissenschaftlichen Betreuer vorliegt.
Die betreuende Person muss die Einreichung durch Unterschrift auf einer gesonderten Erklärung bestätigen.
Liegt diese Bestätigung nicht vor, wird die Arbeit ohne inhaltliche Prüfung an die Autorin bzw. den Autor zurückgesendet.
Diese Regelung dient der Qualitätssicherung sowie der Sicherstellung wissenschaftlicher Standards.