Standpunkt der DGHWi zum Entwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes

Veröffentlicht am 26. März 2020

Erstellt von Elke Mattern

Der Gesetzentwurf formuliert einen finanziellen Ausgleich der Krankenhäuser, der Ärztinnen und Ärzte bei der vertragsärztlichen Versorgung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie der medizinischen Dienste bei Belastung durch das Coronavirus SARS-CoV-2. Die DGHWi vertritt den Standpunkt, dass die Formulierungen für die vertragsärztliche Versorgung entsprechend auch für die Versorgung durch Hebammenhilfe mit aufgenommen werden müssen.