Der Gesetzentwurf formuliert einen finanziellen Ausgleich der Krankenhäuser, der Ärztinnen und Ärzte bei der vertragsärztlichen Versorgung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie der medizinischen Dienste bei Belastung durch das Coronavirus SARS-CoV-2. Die DGHWi vertritt den Standpunkt, dass die Formulierungen für die vertragsärztliche Versorgung entsprechend auch für die Versorgung durch Hebammenhilfe mit aufgenommen werden müssen.