Änderung der Kriterien zur außerklinischen Geburtshilfe

Veröffentlicht am 17. April 2020

Erstellt von Elke Mattern

Die Kriterien zur außerklinischen Geburtshilfe sind Anhang eines Vertragsabschlusses zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und der Hebammenverbände. Frau Professorin Rainhild Schäfers wurde gebeten in diesem Gremium mitzuwirken und hat dazu ein Mandat der DGHWi erhalten. Da die DGHWi kein Vertragspartner ist, ist sie auf weitergeleitete Information angewiesen und erhält keinen eigenen Ausdruck. Einen Einblick in die Kriterien zur außerklinischen Geburtshilfe, die ab 01. April 2020 gültig sind, erhalten Sie zum Beispiel auf der Website des MDS.

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